Sehtest
1. Gruppe (Kategorien A, B, A1, B1, F, G oder M)
Bei der Einreichung eines Gesuchs um einen Lernfahrausweis ist kein Sehtest mehr erforderlich, sofern ein gültiger Lern- oder Führerausweis einer dieser Kategorien vorhanden ist.
2. Gruppe (Kategorien C/D, C1/D1 oder BPT)
Kein Sehtest erforderlich, das Sehvermögen wird im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung überprüft.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
Bei der Einreichung eines Gesuchs um eine Führerausweiskategorie der 2. Gruppe (Kategorien C/D, C1/D1 oder BPT) ist keine verkehrsmedizinische Untersuchung mehr notwendig, sofern man bei der Gesuchstellung schon im Besitz einer dieser Kategorien ist. In diesen Fällen laufen die Intervalle der bisherigen Untersuche normal weiter.
Motorradführerprüfungen
Zur Steigerung der Prüfungsqualität wird die Prüfungsdauer, gemäss VZV Anhang 12, von 30 Minuten auf 60 Minuten pro Kandidat*in erhöht. Wie bisher werden Motorradprüfungen in Doppelbesatzung durchgeführt und dauern somit 120 Minuten, die Gebühren werden entsprechend angepasst.
079 602 67 60 | Thomi Kalt
076 201 88 88 | Ilhon Selami
077 232 77 77 | Peter Giger
076 399 74 05 | Danilo Di Marco
077 490 28 58 | Anja Senften
076 381 25 03 | Yasmin Maddalena
076 448 41 07 | René Hägeli
078 400 65 71 | Halit Tekin
079 958 86 04 | Andy Goldenmann
+33 6 30 90 05 63 | Pino Scattone
Nothelferkurs Theorie VKU Fahrstunden Anhänger