Neuerungen Strassenverkehrsordnung ab 2024

Sehtest 

1. Gruppe (Kategorien A, B, A1, B1, F, G oder M)

Bei der Einreichung eines Gesuchs um einen Lernfahrausweis ist kein Sehtest mehr erforderlich, sofern ein gültiger Lern- oder Führerausweis einer dieser Kategorien vorhanden ist.

2. Gruppe (Kategorien C/D, C1/D1 oder BPT)

Kein Sehtest erforderlich, das Sehvermögen wird im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung überprüft.

 

Verkehrsmedizinische Untersuchung 

Bei der Einreichung eines Gesuchs um eine Führerausweiskategorie der 2. Gruppe (Kategorien C/D, C1/D1 oder BPT) ist keine verkehrsmedizinische Untersuchung mehr notwendig, sofern man bei der Gesuchstellung schon im Besitz einer dieser Kategorien ist. In diesen Fällen laufen die Intervalle der bisherigen Untersuche normal weiter.

 

Motorradführerprüfungen

Zur Steigerung der Prüfungsqualität wird die Prüfungsdauer, gemäss VZV Anhang 12, von 30 Minuten auf 60 Minuten pro Kandidat*in erhöht. Wie bisher werden Motorradprüfungen in Doppelbesatzung durchgeführt und dauern somit 120 Minuten, die Gebühren werden entsprechend angepasst.